Es fällt zudem auf, dass bereits die älteste, noch verzeichnete Strafe unbedingt ausgesprochen wurde. Sodann liegt zwischenzeitlich ein weiteres rechtskräftiges Urteil vor, womit der Beschuldigte auch während laufenden Verfahrens erneut straffällig wurde (Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 29. Juli 2024; pag. 502). Der Beschuldigte konnte somit trotz wiederholter Sanktionierung und laufenden Strafverfahrens nicht von der Begehung weiterer Delikte abgebracht werden. Vielmehr zeigte sich der Beschul-