Zudem ist wesentlich, ob sie andere Bereiche betreffen oder ob sie einschlägig sind. Erneute Delinquenz auf dem gleichen Gebiet indiziert eine besondere Unbelehrbarkeit und Uneinsichtigkeit (MATHYS, a.a.O., N 322). Von Strafen unter sechs Monaten, welche noch dem Bereich der Kleinkriminalität zuzurechnen sind, ist kein nachhaltiger Warneffekt zu erwarten, so dass der Schluss auf Rechtsfeindlichkeit oder Gleichgültigkeit gegenüber Rechtsnormen nicht ohne Weiteres angenommen werden kann (Urteil des Bundesgerichts 6B_325/2013 vom 13.06.2013 E. 3.2.3 und E. 4.3.3).