Hierzu ist die Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 24. Januar 2022 von 12 Tagessätzen zu addieren. Damit resultiert vorläufig, d.h. noch vor Berücksichtigung der 27 Täterkomponenten, eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen. Dies teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 24. Januar 2022.