Beim Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist vorliegend zu beachten, dass aufgrund der unrechtmässigen Aneignung sämtliche Türschlösser im Haus ersetzt werden mussten. Es kann davon ausgegangen werden, dass dies mehrere Hundert Franken kostete. Für die unrechtmässige Aneignung erscheint daher eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen angemessen. Davon sind 2/3, ausmachend 10 Tagessätze, asperierend zu berücksichtigen.