26 Gemäss VBRS-Richtlinien ist eine Strafe von 15 Strafeinheiten vorgesehen für einen Täter, der den Lack eines fremden Personenwagens zerkratzt. Der Schaden liegt knapp über CHF 300.00. Die Referenzstrafe ist nach Massgabe der Schadenshöhe zu erhöhen (S. 47). Vorliegend hat der Beschuldigte eine Wohnungstür beschädigt, wobei ein Sachschaden von ca. 400.00 verursacht wurde. Hinzu kommt ein Sachschaden von ca. 100.00 für das Herausreissen der Elektroinstallationen.