Das Gericht erachtet für den Hausfriedensbruch eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen als angemessen. Da der Hausfriedensbruch in einem engen sachlichen, zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem unrechtmässigen Entzug von Energie (und auch der Sachbeschädigung) steht, erachtet das Gericht die Anwendung eines (tieferen) Asperationsfaktors von ½ als angebracht. Die Einsatzstrafe ist damit für den Hausfriedensbruch um 30 Tagessätze zu asperieren.