25 Die VBRS-Richtlinien sehen für einen Täter, der ein schriftlich eröffnetes Hausverbot missachtet, 10 Strafeinheiten vor. Für die Missachtung einer mündlichen Wegweisung in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers sind 25 Strafeinheiten vorgesehen. Für einen Täter, der in aggressiver Weise in Anwesenheit des Hausrechtsinhabers unbefugt in die Räumlichkeit eindringt, sehen die VBRS-Richtlinie 40 Strafeinheiten vor (S. 49).