25. Asperation infolge der weiteren Schuldsprüche 25.1 Diebstahl Die Vorinstanz erwog betreffend den Schuldspruch wegen Diebstahls was folgt (S. 42 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 380): Die VBRS-Richtlinien sehen 30 Strafeinheiten für folgenden Referenzsachverhalt vor: Der Täter behändigt im Elektronikfachgeschäft ein Gerät im Wert von CHF 2'000.00 und verlässt das Geschäft ohne zu bezahlen. Dabei ist nicht nur der Deliktsbetrag, sondern auch das Vorgehen zu beachten (S. 47). Der Beschuldigte hat einen Wasserhahn gestohlen, womit von einem deutlich tieferen Deliktsbetrag als im Referenzsachverhalt auszugehen ist.