Die Kammer schliesst sich diesen Ausführungen an. Die subjektive Tatschwere wirkt sich insgesamt neutral auf das Tatverschulden aus. 24.3 Fazit Tatverschulden Mit Blick auf den grossen Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe erachtet die Kammer das Gesamttatverschulden insgesamt noch als leicht und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen, wie von der Vorinstanz ausgesprochen, als dem Tatverschulden angemessen.