Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist mit Blick auf den Marktwert der abgezapften Energie – insgesamt rund CHF 650.00 – als gering zu taxieren, zumal die Geschädigte den unrechtmässigen Entzug von Energie offenbar erst nach mehreren Monaten überhaupt bemerkte. Die Art und Weise der Herbeiführung der Verletzung des Rechtsguts ist nicht besonders perfid oder raffiniert, da der Beschuldigte ohne irgendwelche Täuschmanöver einfach in der unteren Wohnung Strom bezog.