24. Schuldspruch wegen unrechtmässiger Entziehung von Energie 24.1 Objektive Tatschwere Betreffend die objektive Tatschwere erwog die Vorinstanz was folgt (S. 39 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 377 f.): Für den unrechtmässigen Entzug von Energie sehen die VBRS-Richtlinien allerdings keinen Referenzsachverhalt vor. Geschütztes Rechtsgut von Art. 142 StGB ist das Vermögen (BSK StGB II- NIGGLI, 4. Aufl. 2019, Art.