Dies ergibt eine hypothetische Gesamtstrafe von 32 Tagessätzen. Von dieser hypothetischen Gesamtstrafe ist die mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 24. Januar 2022 ausgesprochene rechtskräftige Geldstrafe von 20 Tagessätzen wieder in Abzug zu bringen, womit eine zum Strafbefehl vom 24. Januar 2022 auszusprechende Zusatzstrafe von 12 Tagessätzen resultiert.