380): Bezüglich der Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung kann vollumfänglich auf die Referenzstrafe gemäss VBRS-Richtlinien abgestellt werden. Bei der dritten Widerhandlung sind 18 Strafeinheiten vorgesehen (S. 8 der VBRS-Richtlinien). Der Beschuldigte wurde bereits am 20.10.2020 (pag. 256 f.) und am 24.01.2022 (pag. 257 f.) wegen Art. 97 Abs. 1 SVG rechtskräftig verurteilt, womit mit dem ergangenen Schuldspruch die dritte Widerhandlung vorliegt. Von den 18 Strafeinheiten sind 2/3, ausmachend 12 Tagessätze, asperierend zu berücksichtigen.