23 che aufgrund des vorliegend auszusprechenden Schuldspruchs wegen Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung in Anwendung von Art. 49 Abs. 2 StGB angemessen zu erhöhen ist. 23.2 Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung Die Vorinstanz erwog hierzu was folgt (S. 42 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 380): Bezüglich der Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung kann vollumfänglich auf die Referenzstrafe gemäss VBRS-Richtlinien abgestellt werden.