Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Ober- aargau vom 24. Januar 2022 wegen Fahrens ohne Haftpflichtversicherung, Verletzung der Verkehrsregeln, Missbrauchs von Ausweisen und Schildern und Fahrens ohne Fahrzeugausweis oder Kontrollschilder zu einer unbedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen sowie einer Busse von CHF 400.00 verurteilt (pag. 501). Im Rahmen der Zusatzstrafenbildung ist das in Bezug auf den Strafbefehl vom 24. Januar 2022 zeitlich früher begangene und vorliegend zu beurteilende Delikt der Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung (Tatzeitpunkt: 10. Ja-