18. Nichtabgabe Führerausweis trotz behördlicher Aufforderung Es kann sowohl für die rechtlichen Grundlagen als auch für die Subsumtion vollumfänglich auf die zutreffenden Erwägungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 373 f.). Der erstinstanzliche Schuldspruch wegen Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung ist zu bestätigen. IV. Strafzumessung 19. Grundsätze der Strafzumessung Die Vorinstanz hat die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung korrekt wiedergegeben (S. 36 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 374 ff.). Darauf