Gemäss Beweisergebnis ist bei der Türe von einem geschätzten Schaden von CHF 400.00 bis CHF 600.00 und bei der Elektroinstallation von einem solchen von CHF 100.00 bis CHF 200.00 auszugehen (vgl. E. II.8.4 hiervor). Aufgrund des Schadensbildes ist davon auszugehen, dass die Beschädigung der Wohnungstüre und der Elektroinstallation (Kabel und Steckdose) bewusst und mithin direktvorsätzlich erfolgte. Der Beschuldigte machte sich gezielt an der Wohnungstüre und an der Elektroinstallation zu schaffen. Eine zufällige, lediglich als Begleiterscheinung einer anderen Handlung in Kauf genommene Beschädigung sähe anders aus.