Gemäss Beweisergebnis hat der Beschuldigte sowohl die Wohnungstüre der 5.5- Zimmerwohnung im Erdgeschoss als auch die Elektroinstallation in der betreffenden Wohnung durch Herausreissen von fachgerecht verlegten Kabeln und Demolieren von Steckdosen beschädigt. Gemäss Beweisergebnis ist bei der Türe von einem geschätzten Schaden von CHF 400.00 bis CHF 600.00 und bei der Elektroinstallation von einem solchen von CHF 100.00 bis CHF 200.00 auszugehen (vgl. E. II.8.4 hiervor).