17 14. Sachbeschädigung 14.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand der Sachbeschädigung wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 23 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 361). 14.2 Subsumption Es wird vorab auf die zutreffende Subsumption der Vorinstanz verwiesen (S. 23 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 361 f.). Ergänzend und teilweise wiederholend ist folgendes festzuhalten: Der Strafantrag wurde rechtzeitig (vorsorglich) am 29. Dezember 2021 (pag. 6, Rz.