13. Hausfriedensbruch 13.1 Rechtliche Grundlagen Für die rechtlichen Grundlagen zum Tatbestand des Hausfriedensbruchs und zum Verbotsirrtum wird auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen (S. 15 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 353 f.). 13.2 Subsumption Es wird vorab auf die zutreffende Subsumption der Vorinstanz verwiesen (S. 17 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 355 f.). Ergänzend und teilweise wiederholend ist folgendes festzuhalten: Der Strafantrag wurde am 29. Dezember 2021 (pag.