12. Nichtabgabe Führerausweis trotz behördlicher Aufforderung Betreffend den Vorwurf der Nichtabgabe des Führerausweises trotz behördlicher Aufforderung schliesst sich die Kammer den zutreffenden Ausführungen der Vorinstanz an, worauf vollumfänglich verwiesen werden kann (S. 35 f. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 373 f.).