Dafür, dass die Gemeinde bzw. das Sozialamt, wie vom Beschuldigten vorgebracht wurde, die Stromrechnungen für die Erdgeschosswohnung bezahlt hätte, gibt es keine Anhaltspunkte. Vielmehr sprechen die von der Vorinstanz genannten Tatsachen (kein Mietverhältnis, Rechnungsstellung an Straf- und Zivilklägerin) klar dafür, dass besagte Rechnungen nicht beglichen wurden. Das Sozialamt dürfte entsprechend dem bestehenden Mietverhältnis einzig die Stromkosten für die 4.5-Zimmer- wohnung des Beschuldigten im 1. Obergeschoss bezahlt haben. Schliesslich war dem Sozialamt resp.