Strombezug beweiswürdigend zum Ergebnis, dass die Aussagen des Beschuldigten, wonach er den Umzug der Gemeinde mitgeteilt habe, wenig glaubhaft sei, da er damit die unrechtmässige Besetzung der Erdgeschosswohnung hätte auffliegen lassen. Es könne zudem ausgeschlossen werden, dass das Sozialamt Stromrechnungen für eine Wohnung bezahle, für die kein Mietvertrag vorliege. Wären die Rechnungen bezahlt worden, wären sodann der Straf- und Zivilklägerin kaum Rechnungen geschickt worden. Die Schadenssumme lasse sich anhand der Stromrechnungen nicht exakt eruieren.