Er behielt die Schlüssel somit als Druckmittel. Mit der Abgabe der Mietwohnung geht die Rückgabe der Schlüssel einher, was dem Beschuldigten bewusst war. Er behielt die Schlüssel denn auch nicht, weil er auf eine ausdrückliche Aufforderung der Straf- und Zivilklägerin zur Rückgabe wartete, sondern weil er damit I.________ unter Druck setzen wollte, ihm Rechnungen zu begleichen. Die Aussagen des Beschuldigten vom 5. Oktober 2022 (pag. 74.6, Z. 191 f.) lassen denn auch vielmehr darauf schliessen, dass die Straf- und Zivilklägerin die Herausgabe der Schlüssel verlangt hatte. Der Beschul-