Die nachstehenden Erwägungen verstehen sich wiederum als Präzisierung und Ergänzung. Für die Aussagen des Beschuldigten, wonach die alte Armatur nicht mehr funktioniert und er sie deshalb mit einer eigenen Armatur ersetzt habe (pag. 74.4, Z. 125 f.) spricht, dass sich im Wohnungsprotokoll unter Küche 12. Batterie/Hahnen die Feststellung «defekt, Falschmontage» findet (pag. 126), was insofern auf eine nicht fachgerecht erfolgte Installation hinweist. Dem stehen jedoch die glaubhaften Aussagen von I.________ und K.________ entgegen.