zu folgen sei, wonach der Beschuldigte am 2. April 2022 in der Küche aufgetaucht sei, den Wasserhahn abmontiert und behauptet habe, dass es sein eigener sei, und weggegangen sei, ohne einen neuen Wasserhahn zu montieren. Die Aussagen des Beschuldigten, wonach er einen eigenen Wasserhahn aus dem Aldi selber installiert habe, diesen abmontiert und sodann wieder den alten Wasserhahn montiert habe, seien somit nachweislich falsch. Es bestünden auch keine Zweifel, dass die Straf- und Zivilklägerin von Anfang an Eigentümerin des fehlenden Wasserhahns gewesen sei.