Diese Feststellungen stehen im Einklang mit den auf den Fotos ersichtlichen Beschädigungen der Elektroverkabelung und der Antennensteckdose (vgl. pag. 139 f.). Dafür, dass die Beschädigungen von einer unbekannten Drittperson verursacht worden wären, finden sich keine Anhaltspunkte. Vielmehr wurde die Wohnung einzig vom Beschuldigten bewohnt, welcher über Fachkenntnisse betreffend Elektroinstallationen verfügt und eingestandenermassen selbst handwerkte. Die von der Vorinstanz erfolgte Schätzung des Schadens von CHF 100.00 ist sicher nicht zu hoch ausgefallen, wird berücksichtigt, dass der Stundenansatz eines Elektrikers kaum unter CHF 100.00 liegen dürfte und in der Regel noch Wegpau-