Diese Aussagen sind wenig glaubhaft. Wie die Vorinstanz zudem zutreffend erwog, passen die festgestellten Beschädigungen zum allgemeinen Zustand der Wohnung, wie er sich bei der Abgabe am 1. April 2022 präsentierte (vgl. Wohnungsprotokoll, pag. 126 ff.). Im Wohnungsprotokoll finden sich sodann bzgl. Zimmer 1 die Feststellung «78. Schalter/Stecker kaputt» und bzgl. Zimmer 2 die Feststellung «Elektrokabel Rückbau». Diese Feststellungen stehen im Einklang mit den auf den Fotos ersichtlichen Beschädigungen der Elektroverkabelung und der Antennensteckdose (vgl. pag.