Wegen des aufgebohrten Zylinders dürfte das bei den Materialaufwendungen aufgeführte neue Türschloss ROTO ebenfalls die Eingangstüre betreffen. Was das Herausreissen der Kabel und Demolieren der Steckdose betrifft, ist festzuhalten, dass der Beschuldigte die Wohnung im Erdgeschoss in der fraglichen Zeit bewohnte und nicht geltend machte, die Elektroinstallation sei durch eine Drittperson beschädigt worden oder bereits bei seinem Einzug so gewesen. Stattdessen sagte er aus, dass er dies nicht so hinterlassen habe, und gab an, dies gar nicht gewusst zu haben (pag. 293, Z. 17 ff.; ferner pag. 295, Z. 7 ff.). Diese Aussagen sind wenig glaubhaft.