_, wonach bei der Wohnungsabgabe nicht alle Schlüssel zurückgegeben wurden; pag. 278, Z. 24). Wie die Vorinstanz zutreffend festhielt, ergibt sich gestützt auf die bei den Akten liegenden Beweismittel somit ein stimmiges Gesamtbild. Was die (geschätzte) Höhe des Schadens betrifft, ging die Vorinstanz gestützt auf die von der Straf- und Zivilklägerin eingereichte Rechnung (pag. 221 f.) von rund CHF 400.00 aus. Gestützt auf dieselbe Rechnung geht die Kammer in Abweichung zur Vorinstanz von einem leicht höheren Schaden im Bereich von CHF 400.00 – CHF 600.00 aus. So können jedenfalls die Posten vom 9. Mai 2022 (CHF 160.00 exkl. MWST) und 8. Juni 2022 (CHF 120.00 exkl.