8. Sachbeschädigung 8.1 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte bestreitet den gesamten Sachverhalt, soweit ihm vorgeworfen wird, die Wohnungstüre (Schlosszylinder durchbohrt und Türschiene verbogen) und die Elektroinstallation in der Wohnung im Erdgeschoss (Herausreissen von fachgerecht verlegten Kabeln und Demolieren von Steckdosen) beschädigt zu haben.