3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen über den Beschuldigten ein Strafregisterauszug (datierend vom 4. April 2025, pag. 499 ff.), ein Auszug aus dem Informationssystem Verkehrszulassung (datierend vom 4. April 2025, pag. 503 ff.) sowie ein Leumundsbericht samt Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse (datierend vom 31. März resp. 2. April 2025, pag. 491 ff.) eingeholt. Sodann wurde der Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau gegen den Beschuldigten vom 29. Juli 2024 ediert (pag. 522 ff.).