[Eröffnungs- und Mitteilungsformel] 3 2. Berufung Gegen dieses Urteil meldeten der Beschuldigte und die Straf- und Zivilklägerin jeweils mit Eingabe vom 15. November 2023 fristgerecht Berufung an (pag. 327 und pag. 329). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung erklärte der Beschuldigte am 5. Februar 2024 frist- und formgerecht vollständig Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil (pag. 404 ff.). Die Straf- und Zivilklägerin verzichtete auf das Einreichen einer Berufungserklärung (pag.