1. Zu einer Geldstrafe von 95 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 2'850.00, teilweise als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 24.01.2022. [Tabelle Verfahrenskosten] Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 800.00. Die reduzierten vom Beschuldigten zu tragenden Verfahrenskosten betragen damit CHF 2’844.00. 2. Zu den auf die Schuldsprüche entfallenden Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 4'555.00, ausmachend CHF 3'644.00 (4/5 der gesamten Verfahrenskosten).