1. Zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 8'025.50. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. 4. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 18'784.75 (inkl. Umtriebsentschädigung und Auslagen, exkl. MWSt.) an die Privatklägerin C.________ für ihre Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 5. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 1'054.00 an die Privatklägerin C.________ für ihre Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. II.