Die erstinstanzlichen Kosten setzen sich gemäss Vorinstanz zusammen aus den Kosten für die Untersuchung (Gebühren und Auslagen der Staatsanwaltschaft) von CHF 5'332.50, einer Gerichtsgebühr von CHF 3'000.00 und Auslagen des Gerichts von CHF 826.00 (pag. 489, S. 37 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Diese Auslagen beschlagen jedoch auch die Kosten der Übersetzung an der erstinstanzlichen Verhandlung (vgl. pag. 441). Auch das Kostenverzeichnis der Staatsanwaltschaft enthält im Umfang von CHF 307.50 Übersetzungskosten (pag. 175). Gemäss Art. 426 Abs. 3 lit.