34 dass sie nur dafür gut genug sei und nur gut genug, um über Sex zu schreiben, nicht jedoch als ________ (Beruf) wahrgenommen werde. Es sei ein schweres emotionales Trauma, auch in beruflicher Hinsicht, weshalb sie seit ein paar Wochen wieder in Therapie sei (pag. 702 f. Z. 38 ff.). Gestützt auf diese Ausführungen ist festzustellen, dass die Privatklägerin eine schwere widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung erlitten hat, die adäquat kausal auf das vom Beschuldigten begangene Sexualdelikt zurückzuführen ist und bis heute andauert.