Für die Privatklägerin sei das Gewalterlebnis ein regelrechter Schock gewesen, der sie tiefgreifend geängstigt und geprägt habe. Sie sei im sozialen und intimen Umgang ängstlicher geworden und auch ihr professionelles Selbstvertrauen als Frau sei schwer beeinträchtigt worden, weshalb sie während einer Zeitspanne von zwei Jahren in Therapie gewesen sei. Nach wie vor habe sie mit den Folgen der Tat zu kämpfen, indem sie weiterhin Ängste und Scham durchlebe (pag. 312 f.). Oberinstanzlich wiederholte sie diesen Antrag insofern, als sie die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragte (pag. 743).