Angesichts dessen rechtfertigt sich insgesamt eine Strafreduktion um acht Monate. 16.5 Fazit Tatkomponenten Die schuldangemessene Strafe für die versuchte Vergewaltigung beläuft sich nach Berücksichtigung des objektiven und subjektiven Tatverschuldens sowie der lediglich versuchten Begehung auf 16 Monate Freiheitsstrafe. 16.6 Täterkomponenten Der Beschuldigte wurde in V.________ geboren und wuchs dort sowie später in den W.________ auf. Heute lebt er zusammen mit seiner Frau in X.________. Er hat einen Universitätsabschluss in ________ und war danach als Autor tätig, wobei er unter anderem Kolumnen für das _____