31 Der Beschuldigte hatte die Privatklägerin in ihrem Zimmer überrumpelt, nachdem diese sich bereits zum Schlafen hingelegt hatte. Als sich der Beschuldigte zu ihr begab und sie sich körperlich zu wehren begann, zog er sich nicht sogleich zurück, sondern liess sich vielmehr auf einen Kampf mit ihr ein. Diesen führte er aber nicht mit der letzten Konsequenz zu Ende, obwohl ihm dies aufgrund der Kräfteverhältnisse und seiner sportlichen Erfahrung vermutlich ohne Weiteres möglich gewesen wäre.