Sie habe während zwei Jahren eine Therapeutin konsultieren müssen und die emotionalen Konsequenzen würden immer noch andauern (pag. 66 Z. 278 und pag. 371 Z. 10 ff., pag. 703 Z. 2 ff.). Auch in körperlicher Hinsicht hinterliess der Vorfall bei der Privatklägerin Spuren in Form von grossen blauen Flecken von den Knien an aufwärts über die Oberschenkel, welche im Laufe der darauffolgenden Tage noch grösser wurden (pag. 66 Z. 270 f.). Die physischen Folgen waren jedoch nicht von Dauer.