Urteil des Bundesgerichts 6B_1444/2020 vom 10. März 2021 E. 2.3.2). Auch wenn es vorliegend beim Versuch geblieben ist, verletzte der Beschuldigte dieses Selbstbestimmungsrecht der Privatklägerin merklich. Sie beschrieb glaubhaft die psychischen Folgen des Vorfalls. So habe sie alles Selbstvertrauen als Frau verloren und ihr Selbstvertrauen professioneller Art sei erschüttert worden. Sie habe sich wie ein Stück Fleisch gefühlt und denke, der Beschuldigte habe sie nicht als Person wahrgenommen. Sie habe während zwei Jahren eine Therapeutin konsultieren müssen und die emotionalen Konsequenzen würden immer noch andauern (pag.