29 treten. Ausserdem wurden per 1. Juli 2024 gewisse Straftatbestände aus dem fünften Titel des StGB, namentlich derjenige der Vergewaltigung, revidiert. Hat der Täter ein Verbrechen oder Vergehen vor Inkrafttreten dieses Gesetzes (oder einzelner Bestimmungen davon) begangen, erfolgt die Beurteilung aber erst nachher, so sind die neuen Bestimmungen anzuwenden, wenn sie für ihn milder sind (vgl. Art. 2 Abs. 2 StGB).