Damit sind bereits erste Elemente von Gewaltanwendung feststellbar. Die Privatklägerin versuchte, den Beschuldigten von sich wegzustossen, doch er kniete mit seinen Knien auf ihre Oberschenkel, drückte mit seinem Unterarm auf ihre Brust und hielt sie mit einer Hand im Bereich des Halses bzw. des Schlüsselbeins fest. Mit der anderen Hand hielt er die Privatklägerin zeitweise an der Hüfte fest, womit der Beschuldigte weitere Gewalt anwendete. Die Privatklägerin setzte sich daraufhin körperlich stärker zur Wehr und begann, mit dem Beschuldigten zu kämpfen. Er versuchte jedoch weiterhin, ihre Beine auseinanderzurücken.