13. Subsumtion Die Privatklägerin ist eine Person weiblichen Geschlechts, die der Beschuldigte gemäss erstelltem Sachverhalt zur Duldung von Geschlechtsverkehr zu nötigen versuchte. So betrat er, nachdem sie sich bereits schlafen gelegt hatte, ihr Gästezimmer, setzte sich zu ihr aufs Bett und versuchte sie zu küssen. Als sie ihn bat, dies zu unterlassen und zu gehen, drückte er sie mit Gewalt an den Schultern auf das Bett und versuchte weiter, sie zu küssen sowie seine Beine zwischen ihre Beine zu drücken. Damit sind bereits erste Elemente von Gewaltanwendung feststellbar.