Ihre Ausführungen enden mit der Bemerkung, dass die Verbindung zwischen Macht und Männlichkeit aufgelöst werden müsse, ansonsten die neue Welt ziemlich gleich wie die alte aussehe. Auch wenn die Privatklägerin mit diesem Satz in der Geschlechterdiskussion bis zu einem gewissen Grad Stellung bezogen hat, lässt sich daraus keineswegs ableiten, sie sei eine Art Aktivistin, die mit dem vorliegenden Verfahren einen Skandal entfachen und den Beschuldigten sowie seine Karriere im Rahmen der MeToo-Bewegung zu Fall habe bringen wollen.