702 Z. 12 ff.). Während die Co-Autorin zudem – wie die Verteidigung zutreffend festhielt – mögliche Reaktionen auf einen sexuellen Übergriff wie die Durchführung eines Verfahrens oder die öffentliche Anprangerung in sozialen Medien erläuterte, beleuchtete die Privatklägerin in ihrem Artikel verschiedene Theorien zu Geschlechterfragen bis zurück in die Antike. Ihre Ausführungen enden mit der Bemerkung, dass die Verbindung zwischen Macht und Männlichkeit aufgelöst werden müsse, ansonsten die neue Welt ziemlich gleich wie die alte aussehe.