In dieses Bild passe, dass die Privatklägerin den Beschuldigten als Opfer ausgesucht habe, der sich seit Jahren einer grösseren Kampagne gegen seine Person und seiner Kolumne konfrontiert sehe. Zweck solcher Kampagnen sei es, «mächtige Männer zu stürzen» (pag. 414 f.). Anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung wiederholte die Verteidigung dieses Vorbringen sinngemäss. Auch diese Ansicht zielt vorliegend ins Leere.