_ schreibe zudem im gleichen Artikel, dass Kampagnen in den sozialen Medien und «high profile cases» wichtig seien und berichte von angeblich vorhandenen WhatsApp-Gruppen, in welchen über ein konzentriertes Vorgehen gegen ausgewählte Männer geschrieben werde. Die Autorin befürworte die öffentliche Anprangerung in den sozialen Medien und WhatsApp-Gruppen, anstatt sich dem üblichen Weg des verfassungsmässigen Strafprozesses zu stellen. In dieses Bild passe, dass die Privatklägerin den Beschuldigten als Opfer ausgesucht habe, der sich seit Jahren einer grösseren Kampagne gegen seine Person und seiner Kolumne konfrontiert sehe.