25 tin, einen Artikel mit dem Titel "________", welcher am 7. Januar 2018 in der "U.________" veröffentlicht wurde (pag. 431 ff.), verfasst, in welchem die Privatklägerin von der MeToo-Bewegung als «Revolution» von historischem Ausmass spreche und schreibe, dass die Verbindung zwischen Macht und Männlichkeit aufgelöst werden müsse. R.________ schreibe zudem im gleichen Artikel, dass Kampagnen in den sozialen Medien und «high profile cases» wichtig seien und berichte von angeblich vorhandenen WhatsApp-Gruppen, in welchen über ein konzentriertes Vorgehen gegen ausgewählte Männer geschrieben werde.